Als der französische Verlag Glénat vor ein paar Jahren ankündigte, eine Reihe von eigenen Alben mit neuen Comics rund um Robert E. Howards Barbaren Conan zu publizieren, war das in gewisser Weise überraschend. Denn kurz zuvor war in den USA bekannt geworden, dass Dark Horse die Lizenz für Conan verloren und Marvel sie gekauft hatte. Marvel, wo die Figur in den 1970er Jahren erstmals populär als Comic umgesetzt wurde, holte also einen Recken aus vergangener Zeit zurück. Aber wie ist es möglich, dass Marvel eine Lizenz benötigt und Glénat einfach eigene Comics produzieren kann?

Der Unterschied liegt in der amerikanischen und der europäischen Auslegung des Begriffs Public Domain. In Europa ist es so, dass das Werk eines Autors 70 Jahre nach dessen Tod gemeinfrei wird. Das heißt, jeder kann es benutzen, neu veröffentlichen oder auch davon abgeleitete Geschichten neu ersinnen. Conans Schöpfer beging im Jahr 1936 Selbstmord. Das heißt, dass Conan, aber auch alle anderen Howard-Schöpfungen seit 2006 in Europa lizenzfrei genutzt werden können.

In den USA ist das anders. Dort waren es mal 50 Jahre nach dem Ableben des Künstlers, doch durch den Sonny Bono Copyright Term Extension Act kamen da noch einmal 20 Jahre oben drauf. Das Gesetz ist auch als Micky-Maus-Schutzgesetz bekannt und trat 1998 auch rückwirkend in Kraft. Gilt das Urheberrecht nun bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt, so ergeben sich für Werke, die im Eigentum eines Unternehmens stehen, längere Schutzzeiten, nämlich 95 Jahre. Das Gesetz gilt rückwirkend, so dass in den USA keine Werke, die ab 1923 veröffentlicht wurden und deren Schutz im Jahr 1998 noch anhielt, vor 2019 in Public Domain übergehen könnten. Für Robert E. Howards Conan bedeutet dies, dass er in den USA bis 2031 geschützt ist. Denn die Firma Conan Properties International LLC beansprucht für sich, dass Howards Schöpfung und alle in Zusammenhang stehenden Figuren ihr Eigentum sind. Komplexer wird das alles noch dadurch, dass Red Sonja nicht Conan Properties International gehört, da die in der Welt von Conan angesiedelte Kriegerin in der Form keine Howard-Schöpfung ist. Howard hat eine Red Sonja erfunden, aber Roy Thomas war es, der sie neu erfand und zu einem Teil von Conans Welt machte.

Unter diesen Gesetzen ist es so, dass in den USA derzeit nur Marvel das Recht hat, Conan-Comics zu publizieren. Das heißt, dass die Glénat-Produktionen in den USA nicht verkauft werden dürfen. Es wäre dort nur möglich, wenn Marvel diese Titel von den Franzosen lizensieren würde, doch das ist eher unwahrscheinlich.

In Europa kann Conan Properties International LLC aber nicht viel machen. Zumindest nicht, was das Copyright betrifft, wohl aber das Trademark. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Ein Copyright kann auslaufen, ein Trademark hat jedoch kein Ablaufdatum. Conan Properties International LLC hält das Trademark an den Begriffen „Conan“ und „Conan the Barbarian“. Darum titelt man in Frankreich – und entsprechend auch bei den Lizenzausgaben, so auch bei den bei Splitter erschienenen Bänden – Conan le Cimmerien, also Conan der Cimmerier.

Damit umgeht der Verlag eine Trademarkverletzung und ist auf der sicheren Seite. Wahrscheinlich.

Von Peter

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